Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Wir sind für Sie da! Nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn beispielsweise die Angehörigen verreisen oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert sind.

Lebensqualität bis ins hohe Alter 
für pflegebedürftige Menschen
Diesen Grundsatz sehen wir in Lobetal als verpflichtende Aufgabe an, dem wir uns gern stellen.

Die Bilder vergrößern Sie durch Doppelklick.
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Unsere Einrichtung ermöglicht eine befristete vollstationäre Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben. 
Krankenhausaufenthalte sollen vermieden oder verkürzt werden, oft gilt es nach einer Krankheit die Nachsorge sicherzustellen. 
Es kann viele verschiedene Gründe haben, dass eine Pflege zuhause für eine gewisse Zeit nicht möglich ist. 

Anspruchsvoraussetzungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Tipp: Es lohnt sich, diese beiden Angebotsformen zu kombinieren. 

Kurzzeitpflege ist für Pflegebedürftige der Pflegegrade  2 - 5 bis zu (nicht für) acht Wochen pro Kalenderjahr möglich. 
Je nach Bedarf und Kombination beider Pflegegründe kommt die Pflegekasse zeitlich begrenzt für die pflegebedingten Kosten eines vollstationären Aufenthaltes auf. 

Finanzierung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Bei einer genehmigten Kurzzeitpflege beträgt die Zuzahlung der Pflegekassen maximal bis zu 1.774 Euro. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch Kostenübernahme der Pflegekassen ist nur dann möglich, wenn während des laufenden Kalenderjahres keine sogenannte Verhinderungspflege beantragt wurde - in diesem Fall zahlen die Pflegekassen sogar bis zu 3.386 Euro.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2-5, können zusätzlich den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat für die Kurzzeitpflege einsetzen.

Was muss ich zu einem Aufenthalt mitbringen?

Für einen Aufenthalt in der Kurzzeitpflege Lobetal bedarf es nicht viel mehr als bei einem Besuch in einem Hotel. Unsere Zimmer sind mit allem ausgestattet, was Sie benötigen. In Bezug auf Hygieneartikel und die Bekleidung stimmen Sie sich im Vorfeld mit der Pflegedienstleitung ab.

Folgende Unterlagen sollen am Tag der Aufnahme in die Kurzzeitpflege vorliegen =

  • Personalausweis
  • Impfausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Befreiungsausweis
  • Ärztliche Unterlagen: Diagnose, Medikamentenplan, Rezepte
  • Antrag für die Pflegekasse und ggf. Kostenübernahmeerklärung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Medikamentenblatt (+ Medikamente)
  • Kontaktdaten der Angehörigen

Werden Sie unser Gast und genießen Sie alle Vorteile unserer hotelähnlich geführten Einrichtung. Sprechen Sie uns an: Wir helfen Ihnen bei der Planung und Antragsstellung. Unser Ziel ist, dass Sie bestenfalls schnell wieder selbständig und mobil sind.

Ansprechpartner

Peggy Grünwoldt

Peggy Grünwoldt

Pflegedienstleitung Kurzzeitpflege