Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Wir sind für Sie da! Nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn beispielsweise die Angehörigen verreisen oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert sind.

Lebensqualität bis ins hohe Alter 
für pflegebedürftige Menschen
Diesen Grundsatz sehen wir in Lobetal als verpflichtende Aufgabe an, dem wir uns gern stellen.

Die Bilder vergrößern Sie durch Doppelklick.
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Unsere Einrichtung ermöglicht eine befristete vollstationäre Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben. 
Krankenhausaufenthalte sollen vermieden oder verkürzt werden, oft gilt es nach einer Krankheit die Nachsorge sicherzustellen. 
Es kann viele verschiedene Gründe haben, dass eine Pflege zuhause für eine gewisse Zeit nicht möglich ist. 

Anspruchsvoraussetzungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Vorhandener Pflegegrad 2-5 oder vorübergehende Pflegebedürftigkeit nach § 39c SGB XI für Kurzzeitpflege.

Für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit über mindestens 6 Monate vorliegen.

Tipp: Es lohnt sich, diese beiden Angebotsformen zu kombinieren. 

Finanzierung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die von den Pflegekassen refinanzierte Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Rückwirkende Pflegegaraderhöhungen für den Aufenthaltszeitraum müssen nachberechnet werden.
Bei einer genehmigten Kurzzeitpflege beträgt die Zuzahlung der Pflegekassen maximal bis zu 1.774 Euro. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch Kostenübernahme der Pflegekassen ist nur dann möglich, wenn während des laufenden Kalenderjahres keine sogenannte Verhinderungspflege beantragt wurde - in diesem Fall zahlen die Pflegekassen sogar bis zu 3.386 Euro.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2-5, können zusätzlich den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat für die Kurzzeitpflege einsetzen.

Was muss ich zu einem Aufenthalt mitbringen?

Für einen Aufenthalt in der Kurzzeitpflege Lobetal bedarf es nicht viel mehr als bei einem Besuch in einem Hotel. Unsere Zimmer sind mit allem ausgestattet, was Sie benötigen. In Bezug auf Hygieneartikel und die Bekleidung stimmen Sie sich im Vorfeld mit der Pflegedienstleitung ab.

Folgende Unterlagen / "Materialien" sollen am Tag der Aufnahme in die Kurzzeitpflege vorliegen =

  • Personalausweis
  • Impfausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Befreiungsausweis
  • Letzter Rentenbescheid (Kopie) und Bankverbindung
  • Kontakte der Ansprechperson
  • Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
  • Kostenübernahmeerklärung / Bewilligung der Pflegekasse
  • Ärztliche Unterlagen, Medikamente und "Materialien" :
    1. Medikamentenplan vom Hausarzt mit allen Anordnungen, wie z.B. Augentropfen, Inahalationen, Salbenanwendungen und Medikamente die Schmerzen, Fieber oder Unruhe eingenommen werden dürfen
    2. Verordnungen vom Arzt unterschrieben (z.B. Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe anziehen, Bandagen anlegen)
    3. Diagnosen (ggf. Brief vom letzten Krankenhausaufenthalt)
    4. Rezepte
    5. Ausreichende Medikamente (in Originalverpackung) für die Dauer des Aufenthaltes
    6. Ggf. Verbandsstoffe, Materialien für die Versorgung von Kathetern, Zubehör Sauerstoffversorgung, Wechseldruckmatratzen mit Motor, bei Diabetikern Blutzuckermessgeräte mit Stechhilfen und Sensoren, Batterien für Hörgeräte
    7. Inkontinenzmaterialien
  • Hilfsmittel (z.B. Gehstock, Rollator, Rollstuhl, Sitzkissen)
  • Ausreichend Bekleidung, festes Schuhwerk (gekennzeichnet)
  • Hygieneartikel (mit Namen beschriftet)

  • Handtücher und Waschlappen sowie Bettwäsche sind nicht mitzubringen

Werden Sie unser Gast und genießen Sie alle Vorteile unserer hotelähnlich geführten Einrichtung. Sprechen Sie uns an: Wir helfen Ihnen bei der Planung und Antragsstellung. Unser Ziel ist, dass Sie bestenfalls schnell wieder selbständig und mobil sind.

Ansprechpartner

Peggy Grünwoldt

Peggy Grünwoldt

Pflegedienstleitung Kurzzeitpflege